Montag, 15. Juni 2015

Freilauf für Erlanger Blindenhunde

Im Artikel Blindenhunde wollen frei sein habe ich über ein Schild der Stadt Schwabach mit der Aufschrift  "Hunde sind an der Leine zu führen! Ausgenommen Blindenhunde" berichtet. Das zugehörige Bild ist im Internet auf zahlreichen Spaßseiten zu finden, z. B. bei lustich.de.

Sehr erstaunt war ich daher heute, als ich ganz in der Nähe das folgende Schild sah:




Als Erklärung kamen mir auf dem Nachhauseweg die folgenden Begründungen in den Sinn:

1. Blindenhunde sind derart integer und verantwortungsbewusst, dass sie ihre Freiheit nicht missbrauchen.
2. Blindenhunde haben einen sehr anstrengenden Beruf, so dass ihnen extra Pausen zustehen.

Eine kurze Nachforschung hat ergeben, dass ich mit der Vermutung Nr. 2 gar nicht so danebenlag. Auszug aus der Broschüre Der Blindenführhund als Mobilitätshilfe für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, herausgegeben vom DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.):

Auch beim Thema „Leinenzwang“ gibt es für den Führhund Ausnahmeregelungen. Zwar ist es nach manchen Landesverordnungen und in vielen Städten und Gemeinden verboten, Hunde innerhalb des Ortsgebietes und in Grünanlagen frei laufen zu lassen. Doch ist es häufig gelungen, für Blindenführhunde eine Ausnahme von diesem „Leinenzwang“ durchzusetzen.
Diese ermöglicht es den blinden oder hochgradig sehbehinderten Haltern, ihren Führhunden den nötigen Freilauf zu gewähren, ohne eine oft weite und wegen der Behinderung beschwerliche Fahrt aus dem eigentlichen Ortsgebiet und wieder zurück auf sich nehmen zu müssen.
Nach den Landes-Jagdgesetzen der meisten Bundesländer dürfen schließlich Jäger oder Wildhüter unter keinen Umständen auf freilaufende Blindenführhunde schießen, soweit diese als solche erkennbar sind.

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